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Welche Kosten entstehen für Sie

Zunächst vorweg: für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es ein monatliches Budget in der Pflegeversicherung, mit dem die Leistungen der Tagespflege (teil)finanziert werden können. Es beträgt ab 01.01.2017 für

 

  • den PG 2:                689,00€

  • den PG 3:               1298,00€

  • den PG 4:               1612,00€

  • den PG 5:               1995,00€

 

Diese Beträge können ausschließlich für die Tagespflege eingesetzt werden. Der Anspruch besteht zunächst neben ambulanten Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00€ pro Monat für die Tagespflege einsetzen.

Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Entgelt für die pflegerische Versorgung, die abhängig vom Pflegegrad mit den Pflegekassen vereinbart wird. Dieser Posten wird bis zur  individuellen Obergrenze des Budgets (siehe oben) von den Pflegekassen gezahlt. Für unsere Tagespflege betragen die Sätze ab 01. Mai 2021

  • bei PG 1:               56,04€

  • bei PG 2:               58,99€

  • bei PG 3:               61,94€

  • bei PG 4:               64,89€

  • bei PG 5:               67,84€

jeweils zuzüglich eines Betrages pro Tag für die Refinanzierung der Ausgleichsbeträge für die Pflegeausbildung, der sich jährlich anpasst.

(Für 2022 wurde der Betrag auf 2,63€/Tag festgelegt)

  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung schließt die Mahlzeiten, die laufenden Kosten  der Räume und die Hauswirtschaftliche Versorgung ein und muss vom Tagespflegegast selbst getragen werden. Dieser Kostenbestandteil beträgt bei unserer Tagespflege pro Tag in allen Pflegegraden

  • Unterkunft:            11,23€

  • Verpflegung:           8,65€

  • Entgelt Investitionskosten werden für die Anschaffung und Unterhaltung der Räumlichkeiten und der Einrichtung der Tagespflege berechnet. Dieser Betrag  fällt dem Tagespflegegast zu Lasten

  • Investitionskosten:           8,13€

  • Entgelt für den Fahrdienst wird berechnet, wenn der Transport zur Tagespflege und von dort nach Hause nicht alleine oder durch Angehörige erfolgt. Auch dieser Betrag wird mit der Pflegekasse direkt abgerechnet. Er beträgt für unsere Tagespflege

 

  • bis 3 km Entfernung, einfache Fahrt:                                              4,00€

  • über 3 km bis 7 km Entfernung, einfache Fahrt:                           9,50€

  • je weitere Kilometer, über 7 km Entfernung, einfache Fahrt:     1,45€

  • zzgl. je einfache Fahrt, Rollstuhlfahrten:                                       10,00€

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